Abrechnung / Tarife

Wundversorgung

Als freischaffende Pflegefachfrau kann ich Wundversorgungen über die Grundversicherung der Krankenkasse abrechnen. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung.

Auch ohne Arztverordnung sind Wundversorgungen möglich, die Kosten ohne Material betragen Fr. 120.- / Std.

Patientenbeteiligung

2018 wurde im Kanton Bern die Patientenbeteiligung für Menschen über 65 Jahren eingeführt. Sie ist abhängig von der Pflegezeit, der Maximalbetrag entspricht Fr. 15.35.- pro Tag.

Naturprodukte

Ich habe gute Erfahrungen mit günstigen Naturprodukten in der Wundheilung gemacht. Diese werden nicht von der Krankenkasse übernommen. Kostenpunkt maximal Fr. 50.- / Monat. Ich rechne monatlich ab und stelle Ihnen für die Naturprodukte eine Quittung aus.

Beratung

Individualpsychologische Beratungen, Beratungen bei Angst und Panik sowie zur Patientenverfügung können nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden.

Kosten Fr. 120.- / Beratung (1 Stunde)

Jugendliche und junge Erwachsene in Ausbildung: 80.-  / Beratung (1 Stunde)

Die Bezahlung erfolgt direkt nach der Beratung (Bar / Twint).

Bei Terminabsagen weniger als 24 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen wird der Betrag verrechnet.

Termine

Jeden Dienstag

Mittwoch und Samstag nach Absprache

  • Die Zeit mag Wunden heilen, aber sie ist eine miserable Kosmetikerin.

    Mark Twain
  • Die einzigen normalen Leute sind die, die du nicht besonders gut kennst.

    Alfred Adler
  • Gott hat für jede Krankheit eine Pflanze wachsen lassen.

    Paracelsus
  • Bis eine Angststörung mit der Bernhardt Methode vollständig überwunden wird, dauert es in der Regel 3 Monate.

    Klaus Bernhardt